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  • Heimatloser

mehr als 1000 Beiträge seit 19.11.2007

Re: Hausdurchsuchung in Abwesenheit

Stadtplaner schrieb am 4. November 2009 11:00

> > der einen Verdächtigen nur deshalb in Haft genommen hatte, damit er eine
> > Hausdurchsuchung in dessen Abwesenheit durchführen konnte

> Wenn es dem Staatsanwalt so wichtig war, das es bei der
> Hausdurchsuchung keine Zeugen gibt, wäre es interessant zu wissen,
> was bei der Hausdurchsuchung in die Wohnung geschmuggelt oder geklaut
> wurde.
> Denn einen anderen Grund kann ich mir für die erzwungene Abwesenheit
> nicht vorstellen.

Ich kenne den Fall, den Staatsanwalt und die betroffene Person
persönlich. Reingeschmuggelt wurde da nichts, so weit sind sie dann
doch nicht gegangen. Das war ein persönlicher jahrelanger Feldzug des
Staatsanwaltes gegen den Betroffenen – aus reinem Neid und Mißgunst.
Monate später ist die Klage des Staatsanwaltes gegen den Betroffenen
vom OLG abgeschmettert worden, und zwar mit einer solchen Ohrfeige
gegen den Staatsanwalt, wie ich sie zuvor noch nie gelesen habe. Aber
geändert hat es nichts, der Staatsanwalt ist weiter hinter dem
Betroffenen her und setzt unbehelligt seinen persönlichen Feldzug
fort.

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