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  • Mr. B.B.C.

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Re: Verbotsirrtum demnächst auch bei Ehrenmorden?

> > Deshalb muss man auch ein Verbotsirrtum in Erwägung ziehen.

Stadtplaner schrieb am 4. November 2009 09:36
> Gibt es auf der Welt auch nur einen einzigen Staat, in dem Ehrenmorde
> erlaubt sind?
> Nein!
> Und wie soll da jetzt ein Verbotsirrtum zu Stande kommen?

Indem der Täter Mitglied der Polizei wird und den Ehrenmord als
Versehen bei einer nicht ganz vorschriftsmäßig zustandegekommenen
"Hausdurchsuchung" hinstellt. Vielleicht auch einfach, dass ein
Polizeibeamter einfach nicht wissen konnte, dass das Töten von
Menschen nicht legal ist, selbst wenn es um die Ehre geht.

Im Ernst: eigentlich sollten gerade Polizisten oder auch
Staatsanwälte bessere Kenntnis von Gesetzen haben. Letztens haben
Polizisten einen Zivilisten praktisch zum Einbruch angestiftet um ein
Beweismittel zu beschaffen; hatte natürlich(?) somit vor Gericht
keine Gültigkeit. Entweder hielten sie es nicht für
Hausfriedensbruch, wenn man nur in den schlecht gesicherten Keller
einsteigt ohne was zu beschädigen oder sie wussten nicht, dass man
sich strafbar machen kann, wenn man jemanden sagt, dass er eine
strafbare Handlung begehen soll.

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