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mehr als 1000 Beiträge seit 30.08.2006

Verbotsirrtum demnächst auch bei Ehrenmorden?

Dieser Meinung ist zumindest Ex-Verfassungsrichter Hassemer.

"SPIEGEL ONLINE: In Deutschland leben viele Menschen, die unter ganz
anderen Normen aufgewachsen sind und die sich anderen Normen als
unseren westlichen verpflichtet fühlen - Stichwort Ehrenmord. In
welcher Form und wie weit soll oder darf unser Strafrecht darauf
Rücksicht nehmen?

Hassemer: (...) Ich finde, bei einer derartigen Tat müssen auch der
soziale Kontext und die Sozialisation des Täters bedacht werden. Er
lebt vermutlich nach anderen sozialen Mustern. Deshalb muss man auch
einen Verbotsirrtum in Erwägung ziehen."

Quelle:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,624304,00.html

Da kann man nur noch mit dem Kopf schütteln.
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