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  • user124

mehr als 1000 Beiträge seit 17.03.2006

die regierungsorgane sollten nicht sich selbst richten dürfen

wenn ich ne straftat begehe und dann ein urteil über mich fällen
sollte wäre für jeden einsehbar ein interessenkonflikt vorhanden.
warum dürfen dann staatsorgane das?

es sollte ein zufällig gewähltes volkstribunal geben vor dem sich
staatsorgane verantworten müssen und von dem sie auch verurteilt
werden.
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