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  • tenim

mehr als 1000 Beiträge seit 31.10.2008

unglaublich

>2007 etwa kam mit dieser Begründung ein Staatsanwalt davon, der
einen >Verdächtigen nur deshalb in Haft genommen hatte, damit er eine
Hausdurchsuchung >in dessen Abwesenheit durchführen konnte. Der
später gegen ihn ermittelnde >Staatanwalt entschied, dass zwar eine
Freiheitsberaubung vorlag, das Verfahren >aber wegen eines
unvermeidbaren Verbotsirrtums nach § 170 Abs. 2 eingestellt >werden
könne.

wie kann bitte einem STAATSANWALT !!!!! ein "unvermeidbarer
Verbotsirrtum"
bescheinigt werden, noch dazu in einem so trivialen fall? das ist der
mann, der sich am besten mit gesetzen auskennt, weil er sich
beruflich damit beschäftigt.
wenns ein bäcker, physiker oder kunstsammer gewesen wäre, ok. aber
einem anwalt das zu bescheinigen, zeigt nur wieder einmal, für wie
dumm die herrschende klasse(sorry, stimmt aber) das volk hält und WAS
sie vom volk hält, wenn sie mit so einer offenslichtlichen gülle
kommt.

naja, ich wundere mich schon lange nicht mehr. sehe mich eher als
amüsierten zuschauer in einem unglaublich schlechten kasperletheater.

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