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Avatar von arth_
  • arth_

mehr als 1000 Beiträge seit 23.07.2000

Re: Ab in die Erzwingungshaft

Das ist wie üblich nicht für Dich, sondern für Leute die Deinen Beitrag ohne Berichtigung am Ende noch glauben:

Wenn man als bisheriges unwilliges, aber zahlendes Zahlschaf die Zahlung einstellt, also
+ eine eventuell existierenden Einzugsermächtigung widerruft und
+ dann nichts mehr überweist

dann bekommt man jede Menge Post, Zahlungserinnerungen, Angebote zur Ratenzahlung, Mahnungen (hier erstmalig +8 EUR Mahngebühren), und irgendwann einen Festsetzungsbescheid. Bis dahin ist üblicherweise etwa ein Jahr vergangen, danach wird irgendwann mit dem Gerichtsvollzieher gedroht, noch 2x gemahnt, dann irgendwann tatsächlich die Vollstreckung eingeleitet. Bis dahin sind es locker 1.5 Jahre.

Wenn hier die 42% unwilliger Zahlschafe synchron die Zahlungen einstellen würden, dann wäre der Staatsfunk binnen weniger Monate zu jedem Kompromiss bereit, denn weder kann man 42% unwillige Zahlschafe - noch dazu ohne Rechtsgrundlage - einsperren, noch ist man ohne diese Zahlungen weiter handlungsfähig.

Wenn man soweit ist daß einem der Gerichtsvollzieher Briefe zustellt kann man mit dem ganz normal reden und die Rechnung kurz vor dem Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung bezahlen. Nur wenn man diesem Termin unentschuldigt fernbleibt wird man polizeilich gesucht, und bei Weigerung eben auch mit Erzwingungshaft dazu gezwungen. Für die ausstehenden Zahlungen dagegen gibt es keine Erzwingungshaft, das sind ganz normale "Schulden", von der Unverschämtheit abgesehen daß sie aufgrund einer Vereinbarung zu Lasten des Schuldners entstehen, zu der dieser nichts beigetragen hat.

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