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  • Tini

mehr als 1000 Beiträge seit 17.04.2007

Eine Frage (auch an den Autor, aber auch an andere)


***Weil also die Texte hier
gelesen werden und eine Wirkung entfalten können, könne man
behaupten, dass die Tat in Deutschland begangen werde.***

Soweit die Begründung also, obgleich auf _den Autor
beschränkt und den Einzelfall_ (hoffe ich).

Würde aber eine Ableitung des Urteilsspruches nicht auch zu
folgendem Punkt führen:

Ich schreibe auf deutscher Homepage: "Gegen Regime wie in xy
sollte vorgegangen werden, man kann Diktaturen nicht einfach
hinnehme." 
(Oder in deutschem Forum o.ä.)
Kann dies nicht dann dazu führen, dass ich beim nächsten
Dienstbesuch in xy verhaftet werde und dem dortigen Richter
vorgeführt werde?
Denn auch der Text, den ich jetzt schreibe, kann doch auch im Ausland
gelesen werden und kann dadurch seine Wirkung insofern entfalten, als
dass ein Bürger vom Land xy meinen Kommentar als "Aufruf zur
Staatsrevolte" ...ansieht." und in seinem Wahn den
nächsten Politiker killt?

Oder anders gesagt:
Schreibe ich "amerikanische aufmüpfige Frauen sollte man
einfach verhauen" als Spaß und daraufhin schlägt jemand
in Amerika seine Frau tot - bin ich dann mitverantwortlich?
Da ja mein Kommentar auch in Amerika gelesen werden kann?

Und inwiefern kann die Verbreitung einer Meinung eine Wirkung entfalten
- wenn jemand diese Meinung schon vorher als kindisch ansieht, wird er
es doch auch weiter tun.
Wenn nicht, dann nicht. 

Oder habe ich das Ganze falsch verstanden.


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