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  • Jimmy Schulz

mehr als 1000 Beiträge seit 17.04.2007

Globale Probleme mit nationalem Alleingang nicht zu lösen.


Ohne die sich der Folgen ihres Handelns bewußt zu sein scheinen
die Richter 
des Bundesgerichsthofs ihren "kühn konstruierten
Beitrag" geleistet zu haben. 
In dem sie einen "Neo-Nazi" für eine im Ausland
begangene und dort nicht 
starfbare Handlung verurteilten begeben sie sich auf gefährliches
Eis. Das 
die Verbreitung der Auschwitzlüge über das Internet auch in
Deutschland 
abrufbar ist ändert nichts an dem Ort an dem die Straftat begangen
wird. 
Hebt man diesen Zusammenhang auf werden plötzlich Millionen von 
Internetseiten strafbar. Wiedermal packt man ein globales Problem unter

nationalstaatlichen Aspekten an. Das muß zum scheitern verurteilt
sein. Die 
logische Folge wäre das nun auch umgekehrt jeder Deutsche der hier
auch 
Internet von seinen (deutschen) Rechten Gebrauch macht nach,
ausländischen 
Recht verurteilt werden könnte. Die in Deutschland garantierten
Grundrechte auf Freiheit von Wort und Bild wären so durch die
Rechtssprechung im Ausland beschneidbar. 
So varabscheungswürdig die Leugnung von 
Auschwitz auch ist, darf dieser Tatbestand nicht unser Rechtssystem
aushebeln 
und die *noch* funktionierende Trennung der nationalen Rechtssprechung 
aufheben. Vielmehr wird wieder einmal klar das die exististente 
Rechstsprechung mit den Herausforderungen der sich im Internet 
manifestierenden Globalisierung nicht gerecht wird. Neue, globale
Regelungen 
sowie Kompetenz sind dringend erforderlich!


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