Ohne die sich der Folgen ihres Handelns bewußt zu sein scheinen
die Richter
des Bundesgerichsthofs ihren "kühn konstruierten
Beitrag" geleistet zu haben.
In dem sie einen "Neo-Nazi" für eine im Ausland
begangene und dort nicht
starfbare Handlung verurteilten begeben sie sich auf gefährliches
Eis. Das
die Verbreitung der Auschwitzlüge über das Internet auch in
Deutschland
abrufbar ist ändert nichts an dem Ort an dem die Straftat begangen
wird.
Hebt man diesen Zusammenhang auf werden plötzlich Millionen von
Internetseiten strafbar. Wiedermal packt man ein globales Problem unter
nationalstaatlichen Aspekten an. Das muß zum scheitern verurteilt
sein. Die
logische Folge wäre das nun auch umgekehrt jeder Deutsche der hier
auch
Internet von seinen (deutschen) Rechten Gebrauch macht nach,
ausländischen
Recht verurteilt werden könnte. Die in Deutschland garantierten
Grundrechte auf Freiheit von Wort und Bild wären so durch die
Rechtssprechung im Ausland beschneidbar.
So varabscheungswürdig die Leugnung von
Auschwitz auch ist, darf dieser Tatbestand nicht unser Rechtssystem
aushebeln
und die *noch* funktionierende Trennung der nationalen Rechtssprechung
aufheben. Vielmehr wird wieder einmal klar das die exististente
Rechstsprechung mit den Herausforderungen der sich im Internet
manifestierenden Globalisierung nicht gerecht wird. Neue, globale
Regelungen
sowie Kompetenz sind dringend erforderlich!