....Du heiratest in Namibia völlig legal eine 12-Jährige.
Weder wird Deutschland Deine Auslieferung verlangen noch wirst Du
aufgrund deutscher Gesetzgebung in Namibia bestraft.
Solltest Du allerdings in Deutschland mit Deiner Ehefrau (sofern sie
noch unter 16 Jahren ist) ein gemeinsames Hotelzimmer verlangen und
vielleicht sogar noch mit ihrem Alter prahlen und was Du alles mit Ihr
vorhast in dieser Nacht, in diesem deutschen Hotel...dann, und nur
dann, verletzt Du deutsches Recht und wirst vor Gericht gestellt.
Toben hat den Fehler begangen in ein Land einzureisen, in dem seine im
Ausland nicht strafbare Handlung eine direkte Auswirkung hat. Dazu hat
er noch gegenüber einem deutschen Staatsanwalt in dessen
Amtszimmer mit seiner Tat geprahlt, so daß dieser den Tatbestand
in seinem Amtszimmer in Deutschland auch sofort nachprüfen konnte
(womöglich noch auf seinem "Amtscomputer"). Somit war
der Sraftatsbestand der Volksverhetzung auf deutschem Boden gegeben.
Meiner persönlichen Meinung nach sollen und müssen Naziseiten
ungehindert abrufbar sein, mir geht es da um meine persönliche
Informationsfreiheit, aber das heißt nicht das Ausländer,
die sich nach deutschem Recht, mit Auswirkung in Deutschland strafbar
machen, in unserem Rechtsraum unbehelligt ein und ausgehen sollten.
Kinderhändler, Drogenpuscher und sonstige Verbrecher, die solche
Taten mit Auswirkung in Deutschland aus dem Ausland begehen, werden
auch bestraft sobald sie hier auftauchen. Also warum bei Toben eine
Ausnahme machen?