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  • elian

mehr als 1000 Beiträge seit 17.04.2007

Steinigung....


"Kann ich jetzt im nächsten Urlaub in islamischen
Ländern gesteinigt werden, weil meine Freundin offiziell noch
verheiratet ist, ich hier in .de Alkohol trinke, doofe Witze über
Allah mache und mir gerne Schmuddelseiten im Internet angucke? "

Um  das hier mal klarzustellen, da einige Leute hier immer so schnell
mit Steinigung ankommen:
Gesteinigt werden kannst du für Ehebruch, der von vier Augenzeugen
beobachtet worden sein muß...also aufpassen! sich nicht zuschauen
lassen beim Sex.
Alkohol trinken ist für Muslime verboten, in SaudiArabien setzts
dafür Auspeitschen.
Witze über Allah machen ist eine wirklich schlimme Sachen, sollte
man nicht vor den Ohren islamischer Fundamentalisten tun..;)
ja und das Betrachten von Schmuddelseiten? kann mich nicht erinnern,
daß das im Koran verboten ist...nur das Herstellen..

Ich glaube, die wirkliche Gefahr besteht, wenn du auf deiner Homepage 
Informationen über Menschenrechtsverletzungen in den betreffenden
Ländern anbietest. DAS ist zwar nicht vom Koran verboten, wird
aber von keinem autoritäen Regime gerne gesehen. und nachdem der
BGH da jetzt schon einen so schönen Präzedenzfall geliefert
hat, muß man wirklich damit rechnen, daß die Idee, jemand
für "Gedankenverbrechen" zu bestrafen, die er in einem
anderen Land begangen hat, aufgegriffen wird, denn "die
europäischen Staaten machen's ja auch".
aber darüber hat der BGH wohl nicht nachgedacht.
Das Urteil mag ja ganz gut gemeint sein, aber politisch halte ich es
für höchst unklug.


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