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  • krassmann

mehr als 1000 Beiträge seit 07.05.2007

Gelerntes anwenden ist keine Urheberrechtsverletzung

Wo wollen wir die Grenze ziehen, was Urheberrechtsverletzung ist und was Anwendung von gelerntem?

1. Wenn ein Mensch in eigenen Bildern Darth Vader ungefähr reproduziert, weil er schon oft Darth Vader gesehen hat und ein Talent zum Malen hat.
2. Wenn eine KI Darth Vader exakt reproduziert, weil es mit Darth Vader Bildern trainiert wurde.
3. Wenn ein Autist mit fotografischem Gedächtnis Darth Vader exakt reproduziert, weil es seine Inselbegabung ist.

1. Wenn ein Mensch den Inhalt eines Artikels nacherzählt
2. Wenn eine KI einen Artikel nahezu exakt reproduzieren kann.
3. Wenn ein Autist mit fotografischem Gedächtnis einen Artikel exakt reproduzieren kann.

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