Schmunzelkunst schrieb am 10.01.2024 11:33:
... um das Problem leichter zu verstehen.
Als Doppelschöpfungen werden nach dt. Recht identische oder nahezu identische Werke bezeichnet, die unabhängig von einander, d.h. ohne Kenntnis des jeweils anderen geschaffen wurden.
Das ist für eine Welt in der IP ein mMaterie gleiches Ding ist ausgeschlossen.