... um das Problem leichter zu verstehen.
Als Doppelschöpfungen werden nach dt. Recht identische oder nahezu identische Werke bezeichnet, die unabhängig von einander, d.h. ohne Kenntnis des jeweils anderen geschaffen wurden. Das Urheberrecht kennt keinen Prioritätsschutz. Im Falle einer Doppelschöpfung genießen beide Werke den gleichen Urheberschutz. Im Streitfall hat jedoch der Schöpfer des später entstandenen Werks die Beweislast. Er muss glaubhaft machen, das bereits vorhandene Werk zum Zeitpunkt seiner Schöpfung nicht gekannt zu haben. Gelingt dies nicht, so liegt offenbar eine Urheberrechtsverletzung vor. Bei der bewussten Anmaßung fremder Urheberschaft spricht man von einem Plagiat.
MfG