Die rechtliche Grundlage war mir wirklich noch
nicht klar.
Die unterschiedliche Behandlung von Software und Musik
ist trotzdem irgendwie seltsam. Auch hier
gibt es einige Zwischenformen. Gut dokumentierter
Quellcode kann man manchmal als Literatur durchgehen
lassen. Gerade bei den käuflich zu erwerbenen
Computerbüchern ist die Trennung von Text und Software nicht
so leicht zu ziehen. Das Linux für unser Rechnerkabinett
konnten wir übrignes nur kaufen, weil wir SUSE als
Buch mit beiligender Software deklariert haben.
Auf dem C64 gab es ein populäres
Musikformat, das eigentlich ein ausführbares Programm
war (ich glaube SID-Format). Im Internet stoße
ich auf musikalische Umsetzungen von Quelltexten. Und in
der UNI lernen wir, das man streng zwischen der
Information an sich und der Bedeutung trennen muss, um
sich nicht in irgendwelche Widersprüche zu verstricken.
Seltsame Welt