Egal ob Text, Software oder Musik, prinzipiell gilt, das der Urheber
(oder korrekter Rechteinhaber) Schutz durch das Urheberrechtsgesetz
genießt. Für Text, Musik usw., aber nicht für Software,
gibt es die Einschränkung des Rechteinhabers, dass u.a. Kopien zum
privaten Gebrauch auch ohne explizite Genehmigung oder Entlohnung des
Rechteinhabers legal sind. Dafür gibt's als Ausgleich die Abgabe.
(Die beschissene Praxis bei der Abgabe steht auf einer anderen
Diskette... äh, einem anderen Blatt.) Da es bei Software keine
Einschränkung des Rechts des Rechtsinhabers per Gesetz gibt, sieht
das Gesetz auch keine Entschädigung dafür vor.
Das hat damit, das es massig Freeware, Cardware, PD-, GPL- und ahnliche
Sofware gibt, nicht direkt etwas zu tun. Der Rechteinhaber gestattet
durch die Deklaration der Software als Freeware o.ä. explizit das
Kopieren (evtl. unter Bedingungen).
Der Rechteinhaber kann entscheiden, ob er Dir seine Software schenkt
oder mit oder ohne Lizenzbedingungen verkauft. (Das Recht auf 'ne
Sicherungskopie hast Du allerdings unabhängig davon.)
MfG, sys3 (Timo Fercher)