Zuerst muss man sich freuen, dass das Schlimmste, für den Moment zumindest, abgewendet ist. Die feige Begründung bzw. Angabe, worauf sich das Urteil nicht stütze, nämlich die Unhaltbarkeit der Anschuldigungen, ist natürlich störend.
Aber jetzt gibts zumindest berechtigte Hoffnung, dass Assange aus dem perversen, hochgradig menschenrechtsverletzenden Hochsicherheitstrakt nicht mit den Füssen voran herauskommt. Wie der britische Staat aus dieser Nummer noch ganz herausfinden will, werden wir ja sehen.