Die Entscheidung hat keine Bindungswirkung für andere Länder, da sie lediglich ein Vollstreckungshindernis sieht, nicht aber eine Auslieferung für unbegründet erklärt.
Daher kann sich Assange nur in Länder bewegen, die im ergebnis ebenfalls nicht an die USA ausliefern. Eine Auslieferung ist kurioserweise ohne Auslieferungsabkommen sogar oft einfacherer.
Sofern das Rechtsmittel der USA erfolglos bleibt, wäre Assange zu raten, sicherheitshalber auf der Insel zu bleiben.
Hierzu müsste er aber ein Aufenthaltsrecht in Großbritannien haben, da andernfalls Abschiebung nach vermutlich Australien droht.
Ein Verlassen der Insel ist auch faktisch riskant, wenn man sich in Erinnerung ruft, dass bei der Jagd auf Snwoden nicht einmal Diplomatenflieger vor dem Arm der USA sicher waren.