Erster Schwede schrieb am 24.08.2023 13:00:
vor allem, wenn er das Recht aus ideologischer Verblendung beugt, wie dieser hier. Solche Richter gehören in keinen Gerichtssaal.
Der Mann muss aus dem Staatsdienst entfernt werden, da er gezeigt hat, das er der Richterwürde nicht würdig ist. Er mag in der Privatwirtschaft sein Glück finden.
Wenn das BVerfG 2010 urteilt, dass Unterdeckung des Existenzminimums (vulgo Regelsatz) und Verweis auf nichtzuständige Leistungsträger (vulgo Zwangsbedarfsgemeinschaften) unzulässig sind - das hat bisher keinen Sozialrichter gestört.
Auf dem Weg vom Unter- übern Mittel- zum Oberrichter muss jeder Richter systemkonforme Urteile fällen! Gottseidank hat Mutti dann durch geschickte BVerfG-Personalpolitik dafür gesorgt, dass heute 30% Existenzminimumunterdeckung wieder schön ist.... Zwangsbedarfsgemeinschaften gibts immer noch, steht immer noch im SGB drinne. O-Ton einer Richterin: "Unsere Abgeordneten haben sich schon was dabei gedacht, da interessiert mich das BVerfG nicht, für mich ist das eine klassische Bedarfsgemeinschaft - basta", nahms aber leider nicht ins Protokoll.
Nochn bisschen Richterschelte: Straßenverkehr: Eindeutiges Rechtsfahrgebotsgesetz außerorts. Durch gewisse Richtersprüche aufgeweicht, wenn am Horizont nen LKW zu sehen ist - so wurden die Autobahnmittelspurschleicher erfunden und gefördert!
Rainer