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  • Systemverwalter

mehr als 1000 Beiträge seit 20.09.2006

Ist das überhaupt bewiesen?

Ist eine Suche nach Klägern durch den Richter überhaupt bewiesen?
Ansonsten wäre das der reinste Prozess wegen eingebildeter Insubordination des Richters gegen die Corona-Politik.

PS: Apropos "Gefälligkeitsgutachten" (Zitat aus dem Artikel): Solange ein völlig fehlerhaftes Gutachten auf der Linie der Politik und des vorgesetzten BMI bleibt wie in einem Urteil des LG Dortmund zu einem Kaliumnitrat-Gemisch (ergangen im Rahmen der von Fa. PAN AMP losgetretenen medialen und behördlichen Panik-Welle um Verwender von Chemikalien mit tausenden Hausdurchsuchungen gegen Chemikalienkäufer bundesweit) sind sie völlig OK und danach ergangene rechtswidrige Verurteilungen nach Ansicht von OLG Hamm und Generalstaatsanwaltschaft auch, weil der Richter auf die Korrektheit der Gutachten der BAM-Gutachter vertrauen durfte. Da gibt es kein Verfahren wegen angeblicher Rechtsbeugung, sogar die falschen Urteile bleiben bestandskräftig.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (24.08.2023 14:38).

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