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  • Jörg Maaß

971 Beiträge seit 25.04.2002

Nein

Es wäre angebracht gewesen, ihn nicht nur mit einer Bewährungsstrafe zu belegen, sondern ihn zu einer Haftstrafe zu verurteilen. Rechtsbeugung ist eine schwere Straftat, und wir dürfen Spinnern und Verschwörungstheoretikern, genauso wie Rechtsradikalen, nicht erlauben, unser Rechtssystem zu kapern. Recht sollte auf der Basis von Fakten gesprochen werden, nicht auf der Basis von spinnerten Ideen und Fieberträumen.

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