Die Maskenpflicht an der Schule beruhte auf auf einer Verordnung.
Da ist doch schon Ihr Problem. Verordnungen sind keine Gesetze.
"Die Gesetzgebung obliegt in der parlamentarischen Demokratie dem Parlament als der Legislative. Die Befugnis zum Erlass von Bundesgesetzen hat daher nach dem Grundgesetz ausschließlich der Deutsche Bundestag."
Bei Verordnungen bräuchten wir nur noch wieder einen Kaiser (ok, diese Rolle hatte Mutti zu dem Zeitpunkt inne).