Sorry schon wieder ein Beitrag von Ihnen, in dem Sie Herrn Nowak massiv angreifen. Ihnen gefällt der Artikel nicht und Sie behaupten deshalb, dass sei ein "Hetzartikel". Eine eine schlüssige Begründung kommt von Ihnen jedoch nicht. Lediglich Beleidigungen und ein paar wirre Vergleich, das sind Ihre "Argumente".
Ansonsten.
Inwiefern das Recht gebeugt wurde, ist auch nicht ganz klar. Es wird lediglich behauptet, dass er voreingenommen war. Eine Prüfung, ob die Begründungen korrekt und gesetzlich gedeckt waren oder nicht, die scheint nicht erfolgt zu sein. Es wird hauptsächlich betont, dass der Richter sich kritisch zu den Coronamaßnahmen verhalten hat und das er nicht zuständig gewesen sei.
Zum Zeitpunkt der Entscsheidung war jedoch nicht klar, ob das Familiengericht entscheiden darf oder nur das Verwaltungsgericht. Erst in der Folge u.a. dieses Verfahrens wurde festgestellt, dass da nur die Verwaltungsgerichte zuständig sind.
Somit ist für mich die Rechtsbeugung nicht schlüssig belegt worden. Für mich sieht es danach aus, dass dies ein krasses Fehlurteil ist.