Art. 80 GG, dazu insbesondere § 28a Infektionsschutzgesetz (Maskenpflicht dort § 28a Abs. 1 Nr. 2), beschlossen vom Bundestag. Was im Zuisammenhang mit Corona da alles per Verordung gemacht wurde, ging allerdings in der Tat zum Teil sehr weit und in manchen Fällen haben die Gericht das ja auch gekippt.
Ich bin, genau wie das Grundgesetz, weshalb es da ja auch das Bundesverfassungsgericht gibt, weit entfernt von Rechtspositivismus ("Recht ist, was in den Gesetzen steht"), aber das hier war schon in Ordnung.