Gasmann schrieb am 25.08.2023 07:24:
Na, du hast doch was von abstruser Machtergreifungsgrundlage und klar zuständigem Verwaltungsrechtsweg geschrieben.
Wenn Verwaltungsgerichte im Westen die Zuständigkeit genauso beurteilen wie der "Ossi-Richter", hat der sich offensichtlich keine abstruse Rechtsmeinung zugelegt.
Na da scheint ja eine recht selektive Wahrnehmung zu bestehen.
Münster hat entscheiden, dass die VG nicht zum durchsetzen vermeintlich familienrechtlicher Befreiungs-Ansprüche zuständig sind. Und ausrücklic auf den BGH verwiesen, der das zwischenzeitlich auch noch einmal wunderbar klargestellt hat.
Nix mit Selbsterermächtigung des FamG-Richters..
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/liste/?taxonomy=Meldungsstichwort&propertyName=Meldungsstichwort&taxon=familiengericht