Ansicht umschalten
Avatar von Expositor
  • Expositor

711 Beiträge seit 01.11.2011

Re: Wenn der Richter eine spezielle Meinung vertrat ...

Ludwig schrieb am 24.08.2023 09:27:

... war er für den betreffenden Antrag schlicht befangen!

Was gibt es da noch lange zu fackeln? Es ist ja nicht so daß dem Richter nicht bewußt war hier in eigener Sache ein Urteil zu fällen.

Dafür kann man in Revision gehen, einen Richter wegen eines Urteils zu verurteilen hat IMHO einen bitteren Nachgeschmack.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten