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  • Abteilung 1337

99 Beiträge seit 02.05.2023

Re: Wenn der Richter eine spezielle Meinung vertrat ...

Ludwig schrieb am 24.08.2023 09:27:

... war er für den betreffenden Antrag schlicht befangen!

Wenn eine Richterin im August 2023 in einem Prozess, in dem über Schmerzensgeld im Fall eines Corona-Impfschadens geurteilt werden soll, alleine(!) am Richtertisch sitzend eine FFP2-Maske trägt, ist sie schlichtweg befangen, da sie damit für alle sichtbar zum Ausdruck bringt, dass sie eine Hardcore-Corona-Repressalien-Befürworterin ist.

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