Ludwig schrieb am 24.08.2023 09:27:
... war er für den betreffenden Antrag schlicht befangen!
Wenn eine Richterin im August 2023 in einem Prozess, in dem über Schmerzensgeld im Fall eines Corona-Impfschadens geurteilt werden soll, alleine(!) am Richtertisch sitzend eine FFP2-Maske trägt, ist sie schlichtweg befangen, da sie damit für alle sichtbar zum Ausdruck bringt, dass sie eine Hardcore-Corona-Repressalien-Befürworterin ist.