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Avatar von Wain Leendert
  • Wain Leendert

67 Beiträge seit 25.02.2023

Teilkorrektur: Die Verurteilung wegen Rechtsbeugung erfolgte offenbar nicht,

wie mir leider erst in der Nachsicht aufgefallen ist, weil der seine richterliche Zuständigkeit angenommen hatte, sondern weil er den gesamten Umständen nach bewusst ein Verfahren geführt und ein Urteil gefällt hatte, von dem er wusste, dass er es bei Beachtung seiner richterlichen Pflichten nicht führen und fällen durfte. Das hatte ich bei den Presseberichten falsch gesehen.

Dieses Urteil kann man natürlich wie wohl jedes Urteil kritisieren, das muss dann aber sachlich und sachgerecht erfolgen. Hier geschieht das aber in einer sogar extremistisch aufgeladenen, tendenziösen und propagandistisch feindseligen Art und Weise.

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