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  • Ludwig

971 Beiträge seit 10.08.2023

Wenn der Richter eine spezielle Meinung vertrat ...

... war er für den betreffenden Antrag schlicht befangen!

Was gibt es da noch lange zu fackeln? Es ist ja nicht so daß dem Richter nicht bewußt war hier in eigener Sache ein Urteil zu fällen.

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