Man könnte natürlich sich an einzelnen Fällen aus der Zeit abarbeiten und das Gesamtbild aus den Augen verlieren. Was kann man dem Weimarer Richter denn vorwerfen, wenn er nach geltendem Recht geurteilt hat und dieses Urteil GEGEN die politischen Vorgaben gerichtet war? Rechtsbeugung kann es nicht sein. Nein, hier sollte ein Exempel statuiert werden: die Richterinnen und Richter der Bundesrepublik sollten auf Linie getrimmt werden. Rechtsbeugung fand statt - und zwar durch politische Entscheidungsträger und jene, welche den Prozess gegen den Richter zu verantworten hatten.
Aber es sollte nicht um Einzelfälle gehen, sondern die Corona-Zeit insgesamt aufgearbeitet werden als das, was sie wirklich war: ein massiver Eingriff in die Grundrechte und bürgerlichen Freiheiten der Menschen in der Bundesrepublik Deutschland in einem nie dagewesenen Ausmaß seit 30 Jahren. Um das zu ermöglichen wurde auch der Rechtstaat faktisch unterminiert und politische Urteile sind wieder möglich. Inzwischen haben wir einen Zustand erreicht, der für einen demokratischen und rechtstaatlichen Menschen unerträglich sind: Gewaltverbrecher lässt man laufen aus fadenscheinigen Gründen, wenn sie nur das richtige Gesicht haben, Menschen, die aus moralischen Gründen richtig gehandelt haben, verknackt man zu mehrjährigen Haftstrafen ohne Bewährung.
Normalerweise hätte das, was zwischen 2020 und Anfang 2023 passiert ist, niemals in dieser Form stattfinden dürfen. Quarantäne-Regelungen und Schutz vor einer potentiell gefährlichen Infektionskrankheit hin oder her, hier wurde politischer Machtmissbrauch betrieben. Und dafür müssen sich Mitglieder der alten wie aktuellen Regierung verantworten vor einem Gericht.