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  • HerrKoenig

466 Beiträge seit 25.09.2014

Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz wird hier eklatant verletzt

HS1982 schrieb am 25.07.2023 11:42:

netzgruft schrieb am 25.07.2023 11:39:

Macht es einfacher:

https://www.telepolis.de/forum/Telepolis/Kommentare/Urteile-in-beschleunigten-Verfahren-Mehr-Tempo-um-jeden-Preis/Re-Lynchjustiz/posting-42908151/show/

Nochmal, welche Gesetze werden für diese Art des Verfahrens denn konkret zum Nachteil des Angeklagten gebrochen?! Denn nur darum geht es vor Gericht.

Anspruch auf rechtliches Gehör aus Artikel 103 I GG, darunter fällt auch die Überrumpelung und Unmöglichmachung einer effizienten Verteidigung des Angeklagten.

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