HS1982 schrieb am 25.07.2023 11:42:
netzgruft schrieb am 25.07.2023 11:39:
Macht es einfacher:
Nochmal, welche Gesetze werden für diese Art des Verfahrens denn konkret zum Nachteil des Angeklagten gebrochen?! Denn nur darum geht es vor Gericht.
Anspruch auf rechtliches Gehör aus Artikel 103 I GG, darunter fällt auch die Überrumpelung und Unmöglichmachung einer effizienten Verteidigung des Angeklagten.