xj12 schrieb am 25.07.2023 15:09:
Anspruch auf rechtliches Gehör aus Artikel 103 I GG
Haben die doch.
darunter fällt auch die Überrumpelung und Unmöglichmachung einer effizienten Verteidigung des Angeklagten.
Du weisst das es in den Bericht eigentlich um die Klebenden geht?
Da willst du doch nicht ernsthaft von "überrumpeln" sprechen?
Du willst also ein Sonderstrafrecht speziell für Klimakleber?
Das wäre wiederum ein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot aus Art. 3 I GG, sowie ggf. gegen den Anspruch auf einen gesetzlichen Richter (Art. 101 I GG).