Du willst also ein Sonderstrafrecht speziell für Klimakleber?
Nö aber anscheinend die Klebrigen und ihre Fans.
sowie ggf. gegen den Anspruch auf einen gesetzlichen Richter (Art. 101 I GG).
Na da ziehst du aber was schönes aus dem Hut.
Warum soll es dann keinen Anspruch auf einen gesetzlichen Richter geben.
Aber lustig wie manche immer mit Paragraphen kommen - und dann irgendetwas herbei fantasieren.