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Avatar von xj12
  • xj12

mehr als 1000 Beiträge seit 10.02.2012

Re: Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz wird hier eklatant verletzt

Soso:

Nach Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz (GG) hat in Deutschland vor Gericht jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör (lat. audiatur et altera pars). Es bedeutet im Kern, dass Aussagen der streitenden Parteien nicht bloß gehört, sondern inhaltlich gewürdigt und bei der Urteilsfindung gegebenenfalls mit berücksichtigt werden müssen.

So und nun erkläre warum dies bei einem beschleunigten Verfahren denn nicht gegeben sein soll?

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