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mehr als 1000 Beiträge seit 21.03.2023

Re: Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz wird hier eklatant verletzt

HerrKoenig schrieb am 25.07.2023 15:17:

HS1982 schrieb am 25.07.2023 15:10:

HerrKoenig schrieb am 25.07.2023 15:03:

HS1982 schrieb am 25.07.2023 11:42:

netzgruft schrieb am 25.07.2023 11:39:

Macht es einfacher:

https://www.telepolis.de/forum/Telepolis/Kommentare/Urteile-in-beschleunigten-Verfahren-Mehr-Tempo-um-jeden-Preis/Re-Lynchjustiz/posting-42908151/show/

Nochmal, welche Gesetze werden für diese Art des Verfahrens denn konkret zum Nachteil des Angeklagten gebrochen?! Denn nur darum geht es vor Gericht.

Anspruch auf rechtliches Gehör aus Artikel 103 I GG, darunter fällt auch die Überrumpelung und Unmöglichmachung einer effizienten Verteidigung des Angeklagten.

Sagt wer? Du? Bist Du Jurist oder ein Fachmann/Fachfrau für das Grundgesetz? Und wenn Du so davon überzeugt bist was hält Dich von einer Klage beim Bundesverfassungsgericht ab?

Das Bundesverfassungsgericht sowie der Bundesgerichtshof.

Deren Definition des Anspruches auf rechtiches Gehör kann man analog übertragen auf das "schnelle Verfahren", um festzustellen, dass der Ablauf höchstwahrscheinlich verfassungswidrig ist.

Naja, ganz offensichtlich ist das nicht der Fall sonst würde es diese Verfahren nicht geben und wir hätten schon eine entsprechende Klage beim Verfassungsgericht.
Oder hab ich da was verpasst?

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