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Avatar von xj12
  • xj12

mehr als 1000 Beiträge seit 10.02.2012

Re: Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz wird hier eklatant verletzt

Naja, ganz offensichtlich ist das nicht der Fall sonst würde es diese Verfahren nicht geben und wir hätten schon eine entsprechende Klage beim Verfassungsgericht.
Oder hab ich da was verpasst?

Er fantasiert etwas herbei: rechtliches Gehör heisst: du darfst deine Aussage machen und das Gericht muss diese bewerten.
Warum sollte das nicht der Fall sein, nur wenn man den Gerichtstermin früh ansetzt.
Anscheinend denkt er, dass ein beschleunigtes Verfahren bedeutet, dass man schnell aburteilt.
Nein, es bedeutet nur, dass zwischen Tat und Gerichtstermin eben keine Monate (kommt auch vor) liegen.

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