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Avatar von xj12
  • xj12

mehr als 1000 Beiträge seit 10.02.2012

Re: Lynchjustiz?

Jemandem vor Gericht, wie in dem Artikel beschrieben, zum Teil das Recht auf einen Verteidiger zu verwehren ist eine ganz üble Sache.

ja wäre übel - wird aber nicht gemacht. Du kannst immer einen Verteidiger anrufen.
Und so wie das hier beschrieben ist, ist das auch nicht so schwer.
Es geht hier um Nötigung und Sachbeschädigung - und nicht um zB Mord.

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