Jemandem vor Gericht, wie in dem Artikel beschrieben, zum Teil das Recht auf einen Verteidiger zu verwehren ist eine ganz üble Sache.
ja wäre übel - wird aber nicht gemacht. Du kannst immer einen Verteidiger anrufen.
Und so wie das hier beschrieben ist, ist das auch nicht so schwer.
Es geht hier um Nötigung und Sachbeschädigung - und nicht um zB Mord.