Anspruch auf rechtliches Gehör aus Artikel 103 I GG
Haben die doch.
darunter fällt auch die Überrumpelung und Unmöglichmachung einer effizienten Verteidigung des Angeklagten.
Du weisst das es in den Bericht eigentlich um die Klebenden geht?
Da willst du doch nicht ernsthaft von "überrumpeln" sprechen?