Dass etwas häufig eingesetzt wird, heißt noch lange nicht, dass es erlaubt wäre.
Wikipedia schreibt dazu:
Die Nutzung von Dashcams stellt in Deutschland eine datenschutzrechtliche Grauzone dar, wobei allenfalls anlassbezogene Aufnahmen zulässig sind … Dashcams, die das Verkehrsgeschehen dauerhaft aufzeichnen, sind grundsätzlich nicht erlaubt.
Dashcams dürfen also erst kurz vor einem Unfall eingeschaltet werden. Aktivierte Dashcams ohne dass ein Unfall bevorsteht führen hingegen zu einem Bußgeld, weil verboten.
Dass man nicht vorher weiß, wann ein Unfall geschieht, ist weder ein Problem der Justiz noch des Gesetzgebers.