szul schrieb am 25.07.2023 15:55:
J.Creutzfeld schrieb am 25.07.2023 14:43:
Was ist denn mit Kinder und Frauengrabschern, Schlägern und homophoben Beleidigern in Schwimmbädern? Für die wurden die beschleunigten Verfahren ebenfalls gefordert.
Aber nur von Populisten und/oder Menschen ohne juristisches Grundwissen.
Gemäß § 417 StPO kann die Staatsanwaltschaft dann beantragen, eine Verurteilung im beschleunigten Verfahren herbeizuführen, wenn "die Sache auf Grund des einfachen Sachverhalts oder der klaren Beweislage zur sofortigen Verhandlung geeignet ist."
Bei den von dir beschriebenen Vorfällen steht meist Aussage gegen Aussage,
und somit handelt es sich dabei eben nicht
um einen einfachen Sachverhalt oder eine klare Beweislage.
Wieviele Menschen wegen Falschparkern, fehlenden Rettungsgasse und allgemein an Autostaus sterben - völlig ohne Klimakleber! - wird auch schön unter den Teppich gekehrt.
Dabei wären das doch Musterbeispiele für Turboverfahren.
RTW blockiert ---> Mord falls jemand deshalb verstirbt. Die niederen Beweggründe sind gegeben. Vorsatz ebenso.
Easy.
Gleiches Recht für alle.
Die Klimakleber sind harmlos.
Autofahrer töten aktiv, passiv und ohne jegliches Schuldbewusstsein.
Täglich!