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  • bickerdyke

mehr als 1000 Beiträge seit 02.11.2001

Re: stehen die Beschuldigten so kurz nach der Tat ohnehin noch unter Schock.. Hä

HS1982 schrieb am 25.07.2023 09:12:

was ist mit den Opfern?

Du meinst den Schock durch eine halbe Stunde Stau?

Wow... dann sind ja Millionen Bundesbürger chronisch geschockt.

Und selbst wenn es um "normale" Straftaten im beschleunigten Verfahren geht: Das ist egal, da das Verfahren dadurch nicht beeinflusst wird. Im Gegenteil: Dem Opfer kann durch die Verwendung bereits gemachter Aussagen ein weiteres Durchleben der Tat durch eine persönliche Zeugenaussage vor Gericht erspart werden, und selbst falls das Opfer doch persönlich aussagen muss ist das in einem beschleunigten Verfahren noch mit frischer, unverdrängter Erinnerung und auch nicht erst nach zwei Jahren, wenn ein Trauma vielleicht gerade endlich mal verarbeitet wurde.

Wenn du also an die Opfer denkst, dann spricht aus ihrer Sicht alles FÜR ein beschleunigtes Verfahren.

Aus meiner Sicht ist ein beschleunigtes Verfahren mehr als zu begrüßen aber natürlich abhängig vom Fall und den Umständen.

Jain.

Gerade bei "großen" Fällen mit viel öffentlicher Aufmerksamkeit (Also Neugier und großer Anteilnahme der Klatschzeitungen) begrüße ich einen größeren zeitlichen Abstand. Einfach um sicher zu gehen, dass der noch brodelnde Volkszorn nicht das Urteil verfälscht.

Stark begrüßen würde ich es bei Rohheitsdelikten u.ä. Da geht es vor allem um einen Erziehungseffekt, und da bringt eine Bewährungsstrafe zwei Jahre später nichts. (Da halte ich auch Bewährungsstrafen für problematisch, da diese oft mehr als "Freispruch 2. Klasse" denn als richtige Strafe aufgefasst werden.)

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