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  • Tetzlaff

772 Beiträge seit 14.06.2015

Was gibt es denn da abzuwarten?

Die Sachlage ist doch klar:

Die Beteiligten sind bekannt, was sie gemacht haben ist nicht nur bekannt, sondern aus jedem Winkel in Bild und Ton dokumentiert.

Was gibt es da noch abzuwarten? Ob ggf. noch eilig angefertigte Gutachten mit Bekundung der Schuldunfähigkeit eingehen? Will man warten um die Sache im Sande verlaufen zu lassen? Über die Polizei werden die Aktivisten bei ihren Aktionen schließlich oft noch be- und geschützt, daraus könnte ein Wohlwollen abgeleitet werden.

Sind es die "falschen" Täter und Täterinnen, Schnellverfahren nur gegen Reichsbürger und Corona-Demonstranten?

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