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Avatar von thombrei
  • thombrei

mehr als 1000 Beiträge seit 08.03.2012

die Oberbürgermeisterin von Chemnitz tötete mutmaßlich einen Behinderten

übersah und überfuhr ihn in einer Fußgängerzone (nicht festgeklebt) und bekam nur 90 Tagessätze, bei denen man noch nicht vorbestraft ist.
Dazu im Vergleich die Verfahren gegen Fahrer, die Klimakleber einen Meter vor sich herschoben, wobei niemand verletzt wurde.

Ich schreibe "mutmaßlich", weil ich die Geschichte mal gehört habe, aber keine links von Seiten finde, die correktiv als "seriös" einstuft, dies bei Person des öffentlichen Lebens erwarten würde (ist es doch nur ein hoax?):
https://www.google.com/search?q=barbara+ludwig+rollstuhlfahrer

In Füßgängerzonen darf man nur Schrittgeschwindigkeit fahren und fast immer nur zum Be- und Entladen in kurzen Zeitfenstern. Ich halte es eigentlich für unmöglich, einen Erwachsenen im Rollstuhl mit 6 Km/h totzufahren.
Kann man die schriftliche Urteilsbegründung einsehen oder ist so ein Verfahren mit (sehr vorteilhaftem) Strafbefehl nicht öffentlich", quasi "unter Freunden".
Ich finde ja nicht einmal ein Aktenzeichen.

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