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  • szul

mehr als 1000 Beiträge seit 25.06.2003

einfacher Sachverhalt oder klare Beweislage

J.Creutzfeld schrieb am 25.07.2023 14:43:

Was ist denn mit Kinder und Frauengrabschern, Schlägern und homophoben Beleidigern in Schwimmbädern? Für die wurden die beschleunigten Verfahren ebenfalls gefordert.

Aber nur von Populisten und/oder Menschen ohne juristisches Grundwissen.

Gemäß § 417 StPO kann die Staatsanwaltschaft dann beantragen, eine Verurteilung im beschleunigten Verfahren herbeizuführen, wenn "die Sache auf Grund des einfachen Sachverhalts oder der klaren Beweislage zur sofortigen Verhandlung geeignet ist."

Bei den von dir beschriebenen Vorfällen steht meist Aussage gegen Aussage,
und somit handelt es sich dabei eben nicht
um einen einfachen Sachverhalt oder eine klare Beweislage.

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