In diesen Tagen hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Einbau von Manipulationssoftware in einem straff geführten Konzern wie VW der Konzernführung anzulasten ist. Sie habe arglistig Käufer und staatliche Aufsichtsbehörden getäuscht
Vermutlich wird dieser Urteilsspruch ein wenig am Image kratzen, jedoch nicht die Kernmarke VW und ihre Tochterfirmen treffen. Die geprellten VW-Kunden sind hierzulande nicht gewillt den Volkswagen-Konzern für diese "arglistige Täuschung" abzustrafen (Markenwechsel); sie hätten aber allen Grund dazu!