Darüber hinaus statuiert es die Erforderlichkeit einer 4/5 Mehrheit für Satzungsänderungen und Entscheidungen über Werksstandorte. Diese Regelung räumt dem Land Niedersachsen mit seinem Anteil von 20,2 Prozent effektiv eine Sperrminorität, also ein Vetorecht in allen wichtigen Entscheidungen, ein. Ein Großteil des Kapitalvermögens wurde der VolkswagenStiftung zugeführt.