Seit dem 1. Januar 2021 können alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) ihrer Krankenkassen erhalten[...]
Die Entscheidung und Kontrolle über die ePA und die darin gespeicherten Gesundheitsdaten liegen allein in der Hand der Patientinnen und Patienten:
Sie können selbst bestimmen, ob und in welchem Umfang sie die ePA nutzen möchten, welche Daten in der Akte gespeichert oder gelöscht werden sollen und welchem Behandler sie ihre Daten zur Verfügung stellen wollen.
Dies können die Patientinnen und Patienten aktuell per Smartphone oder Tablet über die App ihrer Krankenkasse verwalten. Ab 2022 wird es auch die Möglichkeit der Nutzung der ePA über ein stationäres Gerät (Desktop PC) geben.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/elektronische-patientenakte.html
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (06.12.2021 19:34).