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  • szul

mehr als 1000 Beiträge seit 25.06.2003

Regierungskritik vs Umstürzpläne

Robert_Windhager schrieb am 18.07.2024 14:23:

Universitätsprofessor für Staats-, Medien- und Telekommunikationsrecht, Prof. DDr. Boehme-Neßler sagt dazu im Fernseh-Interview:

"Also wir sehen was ganz Heikles, nämlich eine Regierung verbietet ein Pressemedium, das regierungskritisch ist. Das kennen wir eigentlich eher aus autoritären Staaten. Und wir haben in Deutschland die Pressefreiheit, das Grundrecht der Presse, das sehr weit reicht, und das Bundesverfassungsgericht hat immer wieder betont: Ohne freie Presse gibt es keine Demokratie. Punkt."

Es geht aber nicht darum,
dass dieses Pressemedium einfach nur "regierungskritisch" ist,
sondern darum,
dass sich dieses Pressemedium gegen unsere verfassungsmäßige Ordnung richtet.

Das BMI stützt das Verbot darauf, dass sich das Magazin mit seinen Publikationen gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte, was nach Art. 9 Abs. 2 Grundgesetz (GG) i.V.m. § 3 Abs. 1 S. 1 Vereinsgesetz (VereinsG) ein Vereinsverbot ermöglicht.
...
Belegt wird dies mit einem Zitat Elsässers:
"Und auch noch ein wichtiger Unterschied zu anderen Medien: Wir wollen dieses Regime stürzen. Wir machen keine Zeitung, indem wir uns hinter dem warmen Ofen oder den Computer verziehen und irgendwelche Texte wie eine Laubsägearbeit auf den Markt bringen. Sondern das Ziel ist der Sturz des Regimes. Und nur wenn man das Ziel vor Augen hat, kann man auch entsprechende Texte schreiben. [...] Ich lade Sie ein, den Weg, den wir gehen werden, zu begleiten und zu unterstützen."

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/compact-verbot-bmi-begruendung-medium-elsaesser-vereinsverbot-pressefreiheit/

Aber darüber werden nicht wir entscheiden,
sondern wohl unsere Gerichte...

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