szul schrieb am 18.07.2024 14:47:
Es geht aber nicht darum,
dass dieses Pressemedium einfach nur "regierungskritisch" ist,
sondern darum,
dass sich dieses Pressemedium gegen unsere verfassungsmäßige Ordnung richtet.Das BMI stützt das Verbot darauf, dass sich das Magazin mit seinen Publikationen gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte, was nach Art. 9 Abs. 2 Grundgesetz (GG) i.V.m. § 3 Abs. 1 S. 1 Vereinsgesetz (VereinsG) ein Vereinsverbot ermöglicht.
...
Belegt wird dies mit einem Zitat Elsässers:
"Und auch noch ein wichtiger Unterschied zu anderen Medien: Wir wollen dieses Regime stürzen. Wir machen keine Zeitung, indem wir uns hinter dem warmen Ofen oder den Computer verziehen und irgendwelche Texte wie eine Laubsägearbeit auf den Markt bringen. Sondern das Ziel ist der Sturz des Regimes. Und nur wenn man das Ziel vor Augen hat, kann man auch entsprechende Texte schreiben. [...] Ich lade Sie ein, den Weg, den wir gehen werden, zu begleiten und zu unterstützen."https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/compact-verbot-bmi-begruendung-medium-elsaesser-vereinsverbot-pressefreiheit/
Aber darüber werden nicht wir entscheiden,
sondern wohl unsere Gerichte...
Und warum genau richtet sich das Medium gegen unsere verfassungsmäßige Ordnung? Mit jeder Wahl wird die Regierung entweder im Amt bestätigt oder eben ausgewechselt. Solange sie sich daran halten, dass sie das "Regime" auf demokratischem Wege via Wahlen "stürzen" ist das nichts anderes als Rhetorik und nichts weiter. Muss man nicht mögen, ist aber auch nicht "verfassungsfeindlich" da man sich an die bestehende Ordnung hält.
Was anderes wäre es wenn dazu aufgerufen würde mit Fackeln und Mistgabeln den Bundestag zu stürmen. Ich hätte jetzt aber nicht mitbekommen, dass jemand sowas gefordert hätte.
Und auch im Link werden Sachen angesprochen welche zwar auf eine moralische Schiene abzielen, jedoch sind sie deswegen rechtlich nicht verboten.
Und auch Kubicki hat sich diesbezüglich ja schon entsprechend geäußert:
Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) und der Deutsche Journalistenverband (DJV) äußert sich skeptisch bezüglich der Umsetzung des Verbotes. Kubicki moniert, dass per Vereinsrecht ein Magazin verboten wurde – und warnt vor möglichen Klagen. „Aber sollte das Verbot, was ich befürchte, gerichtlich aufgehoben werden, ist ein Rücktritt der Innenministerin unvermeidlich“, so Kubicki.
Quelle https://www.tagesspiegel.de/politik/demokratiefeindlichkeit-im-magazinformat-reaktionen-zum-compact-verbot-12033758.html
Schauen wir mal ob er recht behält und wie lange Frau Faeser noch Innenministerin bleibt.