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  • szul

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Re: Regierungskritik vs Umstürzpläne

Erich Pöll schrieb am 18.07.2024 15:54:

Eine derartige Antwort bekommt man auch von Regierungen autoritärer Staaten, wenn man sie nach ihrer Rechtfertigung für ein Verbot eines feindlichen Mediums fragt. Genau deswegen entscheiden das in demokratischen Rechtsstaaten auch Gerichte und nicht Ministerien.

Das ist von Land zu Land unterschiedlich geregelt,
unabhängig von der Regierungsform.
Bei Parteien ist bei uns das Verfassungsgericht (zweiter Senat) zuständig,
bei Vereinen sind die Hürden aber nicht ganz so hoch:

§ 3 Verbot
(1) Ein Verein darf erst dann als verboten (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes) behandelt werden, wenn durch Verfügung der Verbotsbehörde festgestellt ist, daß seine Zwecke oder seine Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder daß er sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richtet; ...

(2) Verbotsbehörde ist

1.
die obersten Landesbehörde oder die nach Landesrecht zuständige Behörde für Vereine und Teilvereine, deren erkennbare Organisation und Tätigkeit sich auf das Gebiet eines Landes beschränken;
2.
das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat für Vereine und Teilvereine, deren Organisation oder Tätigkeit sich über das Gebiet eines Landes hinaus erstreckt.

https://www.gesetze-im-internet.de/vereinsg/BJNR005930964.html

Aber der Klageweg steht natürlich offen.

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