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  • Gasmann

mehr als 1000 Beiträge seit 04.03.2005

Gibt's schon: § 11 Abs. 1 Medienstaatsvertrag

Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalisti-
schen Grundsätzen, auch beim Einsatz virtueller Elemente, zu entsprechen. Sie
müssen unabhängig und sachlich sein. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der
nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen.
Kommentare sind von der Berichterstattung deutlich zu trennen und unter Nennung
des Verfassers als solche zu kennzeichnen.

Für die Kontrolle gibt's Rundfunkräte. Würde das funktionieren, hätten wir das gemerkt.

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